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Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht

Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht

VORENTWURFSPLANUNG BIS ZUR FERTIGSTELLUNG Vorprojektphase bis zum Baubewilligungsverfahren Beratungsgespräch mit Themenvorgaben, Definition des Raumbedarfs und des Budgets. Welche konkreten Leistungen soll das Architekturbüro Sluszanski erbringen. Ausarbeitung und Präsentation der Lösungsmöglichkeiten in skizzenhafter Form (der Vorentwurf) Durcharbeitung des Lösungsvorschlags auf Basis des vom Bauherrn genehmigten Vorentwurfs, so dass dieser ohne grundsätzliche Abänderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann (der Entwurf). Erstellen der Einreichpläne auf Basis des vom Auftraggeber genehmigten Entwurfs und Erstellen des Antrags zur Baugenehmigung bei der Baubehörde mit den erforderlichen Unterlagen und Schriftstücken. Vertretung des Bauherrn. Ausführungs- und Detailplanung, Ausschreibung Erstellen der Polier und Detailpläne auf Basis des genehmigten Einreichplanes in den jeweils erforderlichen Maßstäben Einbindung der Fachfirmen und der Haustechnikplanung und der Ausführungsstatik Erstellen der Leistungsverzeichnisse Künstlerische-, Technische-, Geschäftliche Oberleitung Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfs und der Gestaltung, letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung. Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerks, unmittelbar nach der Fertigstellung. Führung der notwendigen Verhandlungen mit den Behörden und Sonderfachleuten, Aufstellung des Grobzeitenplans. Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Überprüfung und Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen. Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Durchführung der Ausschreibung, Einholung der Angebote, Überprüfung und Wertung der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung, Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplans, Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen. Örtliche Bauaufsicht Durchführung der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) Koordination des Bauablaufs Aufmaßkontrolle und Rechnungsprüfung Zahlungsfreigaben Mängelfeststellung und Veranlassung zur Behebung der Mängel
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